Arbeiterkammer: Klarna fällt negativ auf

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Wie die Arbeiterkammer (AK) berichtet, fällt der Zahlungsanbieter „Klarna“ negativ auf. Die Probleme häufen sich, alleine 2020 gab es rund 2.000 Beschwerden.

Klarna, eine schwedische Bank, wickelt Transaktionen für Onlineshops ab. Jedoch wie es scheint, nicht besonders kundenfreundlich. So kommt es immer wieder zu Beschwerden bei der Arbeiterkammer, weil ungerechtfertigte Mahnungen und sogar Inkasso-Schreiben verschickt werden. Kunden berichten von Mahnschreiben die noch vor Erhalt der Ware ankommen. Auch kommt es zu Zahlungsaufforderungen obwohl rechtswirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten wurde.

„Es hapert offenbar in der Kundenkommunikation. Betroffene schildern, dass sie an Klarna schreiben und oft automatisierte Rückmeldungen erhalten, dass eine Antwort folge. Doch es kommt keine – stattdessen kann es sein, dass die strittige Forderung einfach weiter betrieben wird und ein Inkassobüro eingeschalten wird“, so die AK.

Richtig reagieren

Wichtig ist, richtig auf ungerechtfertigte Forderungen zu reagieren. Erhält man eine Mahnung, sollte man sofort Widerspruch einlegen. Am besten legt man dar, warum die Forderung ungerechtfertigt ist und verlangt eine Klärung des Sachverhalts. Da es sehr schwer bis unmöglich ist, sich bereits geleistete Zahlungen erstatten zu lassen, sollten nur offene Summen beglichen werden die unstrittig sind.

Auf keinen Fall sollte man Zahlungsaufforderungen ignorieren, das kann aufgrund auflaufender Gebühren richtig teuer werden. Im Zweifel schaltet man die Experten der Arbeiterkammer oder seine Rechtsschutzversicherung ein.