Darf man sich einfach am nächsten Bach oder Fluss bedienen und Wasser entnehmen? Oder ist das illegal? Diese Frage bekommen wir häufiger gestellt, darum wollen wir sie an dieser Stelle beantworten.
Trinkwasser ist kostbar und teuer. Ein Kubikmeter (m³) kostet je nach Gemeinde, inklusive Abwassergebühr und Steuern, um die 6 Euro.
Da liegt es nahe, beim Verbrauch zu sparen. Wenn man dann noch in der Nähe eines Baches oder kleinen Flusses wohnt, kommt man schnell auf die Idee, das Wasser von dort zu holen. Immerhin ist es dann kostenlos und kann ohne weitere Aufbereitung z.B. für die Autowäsche oder die Bewässerung des eigenen Gartens genutzt werden. Sofern es denn erlaubt ist.
Österreich
Grundwasser darf in Österreich ohne Bewilligung entnommen werden, wenn damit nur der notwendige Haus- und Wirtschaftsbedarf gedeckt wird. Die entnommene Menge muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Grundstücksgröße stehen. Einem Hausbrunnen steht also nichts im Weg. Darüber hinausgehende Entnahmen, bedürfen einer Genehmigung.
Aus öffentlichen Gewässern darf Wasser nur mit „Handgefäßen“ bewilligungsfrei entnommen werden. Hat man also einen Garten in der Nähe eines Baches, spricht nichts dagegen, sich von dort das Wasser in der Gießkanne oder einem Eimer zu holen. Kommt man aber z.B. auf die Idee, eine Akku-Wasserpumpe einzusetzen und vielleicht einen Schlauch bis zum Verwendungsort zu legen, ist dies nur mit der entsprechenden behördlichen Genehmigung erlaubt.
Im Zweifel fragt man am besten bei der jeweiligen Gemeinde nach.
Deutschland
In Deutschland ist die Situation sehr ähnlich. Grundwasser darf für den häuslichen Bedarf bewilligungsfrei entnommen werden.
In den meisten Fällen ist die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern mit „Handgefäßen“ ebenfalls bewilligungsfrei erlaubt. Jedoch kann es abweichende Landesgesetze geben, weshalb eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde zu empfehlen ist!