In den Fängen von Banken und KSV

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Was wie ein reißerischer Titel klingt, ist leider allzu oft bittere Realität. Ein einziger kleiner Fehler, ein falscher Eintrag oder auch der bloße Unwille einen Eintrag zu löschen und schon ist man in den Mühlen der unerbittlichen Finanzbranche gefangen.

Wie schnell das gehen kann, zeige ich anhand eines konkreten Falles:

Daten und Fakten

Eine 27jährige Frau fragt bei einer Bank nach einem Kredit. Die Prüfung von Einkommen und Bonität sind positiv, einem Kredit steht eigentlich nichts im Weg. Wäre da nur nicht ein Kredit von fast 90.000 Euro den die Frau angeblich aufgenommen haben soll. Das kleine Problem bei der Sache: Die Frau hat diesen Kredit nie aufgenommen. Laut Datenabfrage ist sie jedoch Hauptschuldnerin, der tatsächliche Schuldner scheint im Auszug gar nicht auf.

Nun ja, ein kleiner Fehler den man schnell beheben kann. Immerhin muss nur der Eintrag geändert werden damit alles seine Richtigkeit hat. Doch genau hier fangen die richtigen Probleme erst an!
Den Datenauszug der Bank bekommt die Frau nicht. Der Berater meint, er dürfe diesen nicht weitergeben. Auch sieht er selbst nicht, woher der Krediteintrag stammt. So lange dieser im System vorhanden ist, bekommt die Frau aber keinen Kredit und auch ihre Bonitätsstufe leidet darunter, was sich wiederum negativ auf Zinsen und Zahlungskonditionen auswirken kann.

An dieser Stelle habe ich mich eingeschaltet und meine Recherche begonnen. Ich hatte vollen Zugang zu allen Dokumenten und Vollmachten um Auskünfte einzuholen.

KSV – Vorsicht Falle

Um herauszufinden wo der Fehler liegt, kommt man um einen Datenauszug des Kreditschutzverbandes (KSV) quasi nicht herum. Diesen kann man online auf der Webseite des KSV anfordern. Allerdings lauert hier eine fiese Falle!

Auf der Startseite ganz oben findet man gleich den Link zur Selbstauskunft. Wer diesen nutzt, landet auf einer Unterseite auf der von einem sogenannten “InfoPass“ die Rede ist. Auch wer im Menü auf “Selbstauskunft“ klickt, landet auf dieser Seite.

Diesen “InfoPass“ kann man zu Preisen von knapp 30 bis zu über 45 Euro bestellen. Der Preis richtet sich nach dem Verwendungszweck, innerhalb von 2-10 Tagen bekommt man dann die Auskunft.
Was man allerdings nicht erfährt: Man hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft! Auch hierfür gibt es auf der Startseite einen Link, allerdings sehr gut versteckt, ganz unten auf der Seite.

Man muss auf Art 15 DSGVO klicken um zur kostenlosen Auskunft zu gelangen. Ganz ehrlich, hätten Sie es gefunden? Der Titel ,,Auskunft nach Art 15 DSGVO“ und der Hinweis ,,Nicht zur Vorlage an Dritte bestimmt“ ist auch nicht sehr hilfreich.
Böse Menschen könnten vermuten, dass alles wäre Absicht damit möglichst viele Seitenbesucher für einen Datenauszug bezahlen. Aber selbstverständlich möchte ich das nicht unterstellen.

Genau diesen Auszug habe ich bestellt, die Übermittlung kann bis zu 4 Wochen dauern. Sehr positiv: Nach einem netten Telefonat wurde der Auszug noch am gleichen Tag erstellt!

Was man vielleicht noch wissen sollte:

Der KSV ist keine Behörde sondern eine GmbH. Genauer: KSV1870 Information GmbH, 1120 Wien, Wagenseilgasse 7.
Alle unsere Finanzdaten, und noch weit mehr Daten, liegen also in den Händen einer Firma die von anderen Firmen dafür bezahlt wird um diese Daten zu erhalten. Doch nun zurück zum konkreten Fall!

Wie soll das gehen?

Der Datenauszug umfasst erschreckende 14 Seiten. Die für mich wichtige Information stand auf Seite 12, war aber äußerst verwirrend.

Laut KSV-Auszug hatte die Frau am 02.11.2010 einen Kredit über 89.457,00 Euro bei einer österreichischen Bank aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau erst 17 Jahre alt und noch Schülerin ohne eigenes Einkommen! Sie hat lediglich eine Bürgschaft für einen Kredit übernommen, jedoch erst Jahre später. Es wird aber noch verwirrender!
Denn angeblich hat sie den Kredit schon einen Tag später, also am 03.11.2010 zurückbezahlt. Weiters soll die Ratenzahlung aber erst mit 01.05.2019 begonnen haben. Als letztes eigenartiges Merkmal soll eine andere Frau die Bürgschaft übernommen haben. Eine Frau, die sie erst Jahre später kennengelernt hat!

Grundsätzlich werden Daten wie z.B. die Aufnahme eines Kredits oder eine Ratenzahlung an den KSV gemeldet. Entsteht dabei ein Fehler, ist für eine Privatperson schwer bis gar nicht nachvollziehbar wie dieser entstanden ist.

Da ich also den angeblichen Kreditgeber kannte und zwischenzeitlich auch den originalen Kreditvertrag in Händen hatte, folgte eine Anfrage bei der kreditgebenden Bank. Man bestätigte mir den Kredit und auch die Bürgschaft der Frau. Einen Auszug der Daten bekamen wir beide wieder nicht, das wäre leider nicht erlaubt. Immerhin wusste ich nun aber, dass die Frau definitiv nur Bürge ist und dies bei der Bank auch so vermerkt ist.

Laut KSV ist die ,,eintragende Stelle“, also z.B. eine Bank, für die Daten verantwortlich. Man kann mir also nicht helfen. Die Bank wiederum sieht bei sich keinen Fehler. Eine typisch österreichische Situation, keiner ist Schuld…

David gegen Goliath

Es war an der Zeit den KSV Eintrag richtigstellen zu lassen. Dafür erfolgte zuerst ein Email an die Bankbetreuerin mit der Bitte um Kontrolle der Daten und Rückmeldung.
Antwort: Die Frau ist nur Bürgin, nicht Kreditnehmer. Ja danke, das wussten wir bereits! Daher folgte eine weitere Email mit der Bitte um Klärung.

Am nächsten Tag habe ich einen Screenshot von der Bank erhalten. Sowohl aus der Mail selbst als auch aus dem Screenshot geht hervor, dass die Frau tatsächlich nur Bürge ist. Zu den erhaltenen Daten im KSV-Auszug konnte man nichts weiter sagen.
Also zurück zum Kreditinstitut. Ich wollte genaue Informationen darüber, wo bzw. über welches System die Datenabfrage durchgeführt wurde um dort nachzuhaken. Doch wieder hieß es nur ,,beim KSV“.

An dieser Stelle hatte ich dann, salopp gesagt, die Schnauze voll! Ich drohte damit, die ganze Sache öffentlich zu machen und die Frau bei einer Schadensersatzklage zu unterstützen. Und siehe da, es kam Bewegung in die Sache! Binnen 2 Stunden bekam ich einen Rückruf. Es stellte sich heraus, dass der KSV-Eintrag tatsächlich fehlerhaft war und er wurde binnen kürzester Zeit entfernt. Einen Tag zuvor hieß es noch: ,,das löschen einen Eindrags kann bis zu 14 Tage dauern [sic]“ .

Wer den Fehler verursacht hat und wie es überhaupt passieren kann, dass derartige Daten ohne Kontrolle eingetragen werden, erfuhr ich jedoch leider nicht. Da laut KSV jede Bank nur die eigenen Daten eintragen bzw. ändern kann, bleibt für mich nur die Bank übrig, die damals die Bürgschaft eintragen hätte sollen. Beweisen kann ich das aber natürlich nicht, man muss sich ja jeden noch so kleinen Einblick hart erkämpfen.

Schlussendlich konnten wir also nur durch die Drohung an die Öffentlichkeit zu gehen, einen Erfolg erzielen. Das ist beschämend für die Verursacher dieses Problems! Vor allem aber ein großes Problem für alle, die sich nicht trauen gegen eine Bank vorzugehen oder vielleicht gar nicht wissen wie sie sich wehren können.

Praxis-Tipps

Auch wenn Sie keinen Kredit abzubezahlen haben und nicht vorhaben einen aufzunehmen, sollten Sie 1x jährlich den kostenlosen KSV-Datenauszug anfordern. So sind Sie bestmöglich darüber informiert, welche Daten über Sie im Umlauf sind und können falsche Informationen korrigieren bzw. löschen lassen.

Bank und KSV scheinen am längeren Hebel zu sitzen. Immerhin will man ja etwas haben und wird oft auch wie ein Bittsteller behandelt. Sobald man dieses Denken ablegt und Banken als das sieht was sie sind, nämlich Dienstleister, wendet sich das Blatt. Banken leben von den Gebühren und Zinsen die wir bezahlen! Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese genau.

Lassen Sie sich alles schriftlich geben und heben Sie Dokumente an einem sicheren Ort auf. Ohne Beweise hat man bei Auseinandersetzungen immer schlechte Karten.