Sparkasse OÖ senkt Freigrenze für Verwahrungsentgeld

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Wie die Sparkasse Oberösterreich auf dem aktuellem Kontoauszug informiert, wird per 01.07.2021 bereits ab 100.000 Euro Kontoguthaben, ein Verwahrungsentgeld eingehoben.

Eingeführt wurde diese Gebühr bereits im Herbst 2020, es galt bisher jedoch eine Freigrenze von 500.000 Euro.

Aufgrund der Überliquidität am Geld- und Kapitalmarkt verrechnet die Europäische Zentralbank (EZB) den Geldinstituten aktuell ein Entgelt in Höhe von 0,50 % p. a.
Deshalb waren wir leider gezwungen, im Herbst 2020 ein Verwahrentgelt einzuführen. Infolge der anhaltenden Entwicklung des Kapitalmarkts wird der bisher gültige Grenzbetrag von 500.000 Euro mit 01.07.2021 auf 100.000 Euro gesenkt.

Beim Verwahrentgelt handelt es sich um einen prozentual ermittelten Betrag, der auf Basis des täglichen
Kontosaldos wie folgt ermittelt wird: 0,50 % ab einem Saldo von 100.000 Euro. Die Anlastung erfolgt mit dem Kontoabschluss.
Eine Anpassung des Prozentsatzes erfolgt quartalsweise entsprechend der laufenden Entwicklung der Einlagenfazilität (Einlagenzinssatz der EZB).

Wie gemäß AGB Ziffer 43 Abs. 2 vereinbart, stimmen Sie
der geplanten Änderung zu, wenn wir bis 30.06.2021 keinen Widerspruch erhalten. In diesem Zeitraum können Sie Ihr Konto sofort kündigen. Wir hoffen aber, dass Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Für Fragen und Informationen zu Veranlagungsalternativen steht Ihnen Ihre Kundenbetreuerin gerne zur Verfügung.

Sparkasse Oberösterreich